Die Fahnen von Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg kennt etliche Fahnen, Flaggen und Wappen,etwa für ihre Stadtbeflaggung. Speziell Bannerfahnen sowie Stock- und Schwenkfahnen lassen sich mit diversen Wahrzeichen Hamburgs zieren. Natürlich zeigen auch Haus– und Wandfahnen diverse Kennzeichen der berühmten Hafenstadt. Weiter symbolisieren Wimpel in individuellen Größen und Befestigungsarten bzw. Konfektionen die Weltstadt an der Elbe.



Überblick

Die Freie und Hansestadt Hamburg besitzt jeweils drei Wappen und Flaggen. Das Landeswappen des Stadtstaats wie seine Flagge legt die Hamburger Verfassung fest. Gleiches gilt für die Landesfarben Weiß und Rot. Unter allen Kennzeichen dürfen alle Bürger der Stadt ausschließlich die Landesflagge sowie das Wappenzeichen frei nutzen und führen.


Kleines Staatswappen von Hamburg

Das sogenannte kleine Staatswappen als Stadtsiegel des zwölften und 13. Jahrhunderts zeigt die berühmte weiße Burg in ihrem rotem Schild. Der zweite der drei Türme besitzt ein Kreuz, das wohl das mittelalterliche Domgebäude symbolisiert: Dieser Mariendom galt der wichtigen Schutzpatronin der Hansestadt. Zwei Sterne über dem ersten und dritten Turm heißen daher Mariensterne.

Jene weiße Burg glänze ursprünglich rot auf weißem Fond, bevor die moderne Farbgestaltung vom Senatsbeschluss aus 1751 galt. Auch das Design von Türmen und mittigem Burgtor changierte erheblich: Geschlossene wie geöffnete Varianten mit gegebenem wie fehlendem Fallgitter waren bekannt. Erst um 1835 gestaltete der Senat sowohl Wappen als auch Stadtsiegel einheitlich – nach dem Vorbild mittelalterlicher Siegel. Marginale Änderungen folgten und legten die heutige endgültige Erscheinung fest. Simultan fror auch die jetzige Farbgestaltung der Flagge und der Wappen ein.

Das Bild des kleinen Staatswappens dient den Hamburger Behörden mittlerweile als geschütztes Landeswappen. Zugleich fungiert dieses Wappenbild als staatliches Hoheitszeichen. Auch Anstalten des öffentlichen Rechts nutzen dieses Symbol, dessen Wesen seit seiner Geburt nahezu unverändert blieb. In vorigen Jahrhunderten existierten verschiedenste Formen dieses Stadtwappens. Geöffnetes wie geschlossenes Tor oder eine zu ihm hinauf führende Treppe lassen sich in alten Varianten finden. Turmformen wechselten stark mit der Zeit, während Kreuz sowie Sterne zeitweilig entfielen. Auch ein Mond gesellte sich bisweilen hinzu, ebenso wie das bekannte Nesselblatt aus dem edlen Wappen aller Holsteiner Grafen.

Farben zogen erst im 15. Jahrhundert in Wappendarstellungen ein, als die rote Burg auf weißem Schildhintergrund leuchtete. Jene Farbensprache erinnert an die typischen Hamburger Bauten in rötlichem Backstein. Über Jahrhunderte hielt sich dieser Code und zeigt sich in diversen Wappenbildern. Gerade außerhalb von Hamburg entwickelte Wappenentwürfe zeigen die berühmte Burg in Weiß. Dagegen leuchtet die typische Burg in den Grenzen Hamburgs rot, etwa auf klassischen Uniformen des allgegenwärtigen Stadtmilitärs. Im Elbwasser ausgelegte Signaltonnen zeichnete ihre rote Färbung vor Anfang des 19. Jahrhunderts aus.

Seit 1835 strahlt das Hamburger Wappen wie die damals vom Senat vereinheitlichte Landesflagge: weiße Burg im roten Schild. Damit definiert dieser Code endgültig die Farben Hamburgs. Das Wappen änderte sich seitdem kaum und vereinfachte sich in den 50ern durch den Verlust des skizzierten Mauerwerks


Großes Staatswappen von Hamburg
Als großes Staatswappen lässt sich dieses Kennzeichen Hamburgs nur durch Senat wie Bürgerschaft legal führen. Das Wappen zeigt seinen Schild hinter weißer oder silberner Burg. Jenen Schild halten zwei hoch aufgerichtete Löwen auf ihrem Sockel. Über dem Schild prangt ein Helm mit rotsilberner Decke und drei Federn eines Pfaus. Der geschmückte Helm mit Fähnlein erscheint zuerst im 16. Jahrhundert. Jener Helm für sich stellt das mittlere Wappen dar. Das große Wappen entstand ebenfalls spätestens im 16. Jahrhundert: 1695 kennzeichnet es erstmals Münzen. Dieses Staatswappen vereinfachte sich 1952–55 während der Fixierung der schriftlichen Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Zugleich zeigen die Löwen ihre Zungen seitdem auffälliger. Weiterhin änderten sie ihre Beinhaltung.


Hamburgs Symbol
Fahne Hamburg auf der Elbe
Als Hoheitszeichen führt nur der hamburgische Staat mit seinen spezifisch bevollmächtigten Einrichtungen die Landeswappen. Der Senat ließ jedoch ein Wappenzeichen zur freien Nutzung entwerfen. Damit zeigen Privatpersonen sowie Vereine und Unternehmen ihre faktische Zugehörigkeit zu Hamburg bzw. innere Verbundenheit mit dieser Stadt. Dieses ungebunden verwendbare Symbol der Stadt stellt ein abgewandeltes kleines Staatswappen dar: Eine vereinfachte Burg lässt sich in der Schildmitte erblicken.


Landesflagge Hamburg

Die Hamburger Landesflagge lässt sich von Bürgern der Stadt frei nutzen. Weißes Burggebäude des Landeswappens und sein rötlicher Hintergrund entsprechen den Hansefarben. Schon 1270 schrieb das strenge Stadtrecht klar vor, dass alle Schiffe von Bürgern einen roten „vlugher“ (Flügel) führen. Damit ist jene Regel das eindeutig älteste aller bekannten Gesetze zur Beflaggung von Schiffen. Diese Vorschrift erneuerte sich mehrfach bis zur Einführung des Stadtrechts in 1605. Flügel und jüngere Wimpel führte der Schiffsbesitzer an den Spitzen seiner Masten. Später ergänzten sich Standarten wie Schilder an Bordwänden mit dem Hamburger Stadtwappen.
Zuletzt besetzte auch dieses Wappen als rote Burg vor weißem Schild das rötliche Flaggentuch.

Die einheitliche Flaggenführung vergeht im 17. Jahrhundert: Rote Burg auf weißer Flagge bzw. rotes Flaggentuch hinter weißer Burg konkurrierten. Sogar diverse blaue Spielarten mit sehr verschiedenen Burgformen existierten.


 

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